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Fragen, die wir immer wieder gerne beantworten
1. Was kostet eine CD-Aufnahme?
Schwierig zu beantworten. Es hängt von vielen Faktoren ab, die Sie mit beeinflussen können. Das A und O einer kostengünstigen Produktion sind sorgfältig vorbereitet Musiker. Disziplin und Konzentration während der Aufnahme sollten bei allem Spaß und Freude selbstverständlich sein. Oft stellen sich bei der Nachbearbeitung unerwartete Situationen ein, die zeit-und kostenintensiv sein können.
Aus diesem Grund handeln wir gerne mit Ihnen einen Pauschalpreis aus. Soviel kostet es dann halt und wenn wir etwas länger arbeiten müssen, haben Sie Glück gehabt. Erhebliche Abweichungen vom Zeitplan werden natürlich neu verhandelt. Stellen Sie lieber die Frage: "Ich habe so und so viel € zur Verfügung, was bietet Ihr mir dafür?"
2. In welchem Raum nehme ich meine Musik auf?
Kleine Ensembles bis zehn Musiker können bei uns im Studio aufgenommen werden. Für größere Gruppen wie Chor oder Orchester können wir klanglich gute Räumlichkeiten vermitteln oder wir kommen zu Ihnen, dort wo Sie sich wohl fühlen.
3. Sie möchten eine CD produzieren.
Muss diese bei der GEMA angemeldet werden?
Grundsätzlich muss jede Vervielfältigung einer CD oder DVD, die Musik enthält, der GEMA gemeldet werden. Diese prüft dann, ob es sich um lizenzpflichtiges Material handelt. Um eine Freistellung bei der GEMA zu beantragen gibt es zwei Varianten:
- Sie laden sich im Bereich Produktion auf unserer Webseite einen Lizenzantrag herunter und senden diesen ausgefüllt an die GEMA München
- Sie stellen den Antrag online bei der GEMA unter www.gema.de
4. Wann berechnet die GEMA Lizenzen?
Es werden immer dann Lizenzen berechnet, wenn es sich um Coverversionen handelt, deren Autoren bei der GEMA gemeldet sind oder es handelt sich um eigenes Material, ist aber selbst bei der GEMA gemeldet. Über die Angaben im Lizenzvertrag überprüft die GEMA dieses.
Lizenzfreies Material ist also:
- Es handelt sich um selbst komponierte und nicht nachgespielte Stücke, zudem ist man kein GEMA Mitglied
- Es handelt sich um Urheber und deren genannte Mitautoren, die seit über 70 Jahren verstorben sind.
5. Wie berechnet die GEMA die Lizenzgebühren?
Bei einer Audio CD gilt grundsätzlich:Es handelt sich bei der CD um 100 Prozent GEMA pflichtiges Material so werden pro CD berechnet
- Ca 10% vom Verkaufspreis an den Endkunden oder,
- Ca 13,75% des Verkaufspreises an den Handel
4. Wie wird teilweise GEMA pflichtiges Material berechnet?
Bei teilweise GEMA pflichtigem Material, wird der Minutenanteil des pflichtigen Materials bezogen auf die Gesamtspielzeit des Tonträgers in Rechnung gestellt. Zur Erläuterung dient nachfolgendes Rechenbeispiel:
Rahmenbedingung:
Die Gesamtspielzeit der CD beträgt 60 Minuten, davon sind 30 Minuten GEMA pflichtig. Der Verkaufspreis an den Endkunden beträgt 20€. Es werden 1000 CDs produziert.
Rechnung:
Berechnung der Lizenz an den Endkunden entspricht 10 Prozent des Verkaufspreises, in diesem Fall 10 Prozent von 20,00 EUR, also 2,00 EUR.
Der prozentuale Anteil an der Gesamtspielzeit der CD beträgt 50 Prozent
Bei 100 Prozent würde die GEMA also 2,00 EUR berechnen
Bei 50 Prozent berechnet sie damit 1,00 EUR pro CD
Die Lizenzgebühr beträgt im genannten Beispiel somit 1000,00 EUR netto.
Achtung:
Die GEMA berechnet in jedem Fall immer eine Mindestlizenz in Höhe von 0,6199 € bei 100% GEMA-pflichtigem Material.
Bei Single-CDs (bis 20 min Spieldauer) gilt eine Mindestlizenz von 0,248€/CD.
Bitte bei der Berechnung beachten, dass die Mehrwertsteuer hinzukommt. Diese beträgt zurzeit sieben Prozent.
5. Was ist bei GEMA Mitgliedern?
Auch dann müssen Sie GEMA Lizenzen zahlen, die dann wieder über Ihre Tantiemen ausgeschüttet werden.
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